Gründe: Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Johann A gegen das oben bezeichnete Urteil, mit dem er des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 StGB schuldig erkannt wurde, ist vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 21. November 1978, GZ 9 Os 166/78-7, dem der maßgebliche Sachverhalt zu entnehmen ist, schon bei einer nichtöffentlichen Beratung zurückgewiesen worden. Rechtliche Beurteilung Aus Anlaß dieser Nich... mehr lesen...
Norm: WeinG §53
Rechtssatz: Für Wein (hier: Schaumwein) müssen in erster Linie die (in bezug auf den Verfall milderen) Bestimmungen des WeinG herangezogen werden. Entscheidungstexte 9 Os 166/78 Entscheidungstext OGH 12.12.1978 9 Os 166/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0082846 Do... mehr lesen...