Entscheidungen zu § 42 WeinG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1984/9/24 B468/80

Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Straferk. der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 23. Feber 1978 wurde der Bf. ua. wegen Übertretung des §19 Abs5 litb Weingesetz 1961 (WeinG) gemäß §51 Abs3 lita leg. cit. mit einer Geldstrafe in Höhe von 1400 S, im Falle der Uneinbringlichkeit mit vier Tagen Arrest bestraft, weil er zirka 2800 l als "Müller-Thurgau Beerenauslese 1977" (KI 660/1977) bezeichneten Wein zum Verkauf bereitgehalten habe, obwohl dieser aufgezuckert gewesen sei. Gemä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.09.1984

RS Vfgh 1984/9/24 B468/80

Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/03 Weinrecht
Norm: B-VG Art83 Abs2WeinG §19 Abs5WeinG §42WeinG §45 Abs1 litaWeinG §51 Abs3WeinG §53 Abs2
Rechtssatz: Weingesetz; Verkauf aufgezuckerten Weines unter bestimmter Bezeichnung; Frage der Erfüllung des Verwaltungsstraftatbestandes nach §51 Abs3 lita iVm. §19 Abs5 oder des (strafgerichtlich zu ahndenden) Tatbestandes nach §45 Abs1 lita; Strafbefugnis der Verwaltungsbehörde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1984

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