Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. August 1926 geborene Angestellte Dipl.Ing. Otto A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren und gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148, zweiter Fall, und 15 StGB, des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG und des Vergehens des Verstrickungsbruches nach § 271 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Hinsichtlich eines Teiles der ihm als Vergehen nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG angelasteten Tat... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbWeinG §30 Abs8 litcGeschäftsO für Weinkostkommissionen §7 Abs13
Rechtssatz: An die Beweisregel des § 7 Abs 13 der GeschäftsO für Weinkostkommissionen (BGBl 1972/470) in Richtung eines bestimmten Quorums für die Feststellung des Gesamtergebnisses der amtlichen Beweiskostkommission ist das Gericht nicht gebunden. Entscheidungstexte 9 Os 148/79 Entscheidungstext ... mehr lesen...