Norm: WeinG §30
Rechtssatz: Bedeutung der KostKomm bei der BALMU in Wien. Entscheidungstexte 9 Os 47/70 Entscheidungstext OGH 08.04.1970 9 Os 47/70 Veröff: EvBl 1971/70 S 108 = SSt 41/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0082740 Dokumentnummer JJR_19700408_OGH0002_0090OS00047... mehr lesen...
Norm: LMG 1951 §11 Z3WeinG §23WeinG §30
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 11 Z 3 LMG kommt für Fälle falscher Bezeichnung von Wein nicht zur Anwendung. Eine solche Tat kann - soferne sie einen der in den §§ 23 bis 29 a WeinG genannten Tatbestände begründet - lediglich nach § 30 WeinG beurteilt werden. Andernfalls (natürlich nur, wenn nicht eine nach dem allgemeinen StG verpönte Handlung vorliegt) ist sie straflos. Entscheidun... mehr lesen...