Die Beschwerdeführerin beantragte am 23. Oktober 2001 die Gewährung einer Beihilfe für die Umstellung näher genannter, bisher als Acker genutzter Grundstücke auf Rebflächen. Aus dem beigelegten Umstellungsplan geht hervor, dass diese Grundstücke zum Anbau der Rebsorten Zweigelt, Chardonnay, Rheinriesling und Blauer Burgunder genutzt werden sollten. Über Auftrag der belangten Behörde wurde seitens der Höheren Bundeslehranstalt und des Bundesamtes für Wein und Obstbau am 2. April 2... mehr lesen...