1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 28. Juni 2019 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort einen konkret genannten PKW, an welchem für den Revisionswerber erkennbar ein „Radar- oder Laserblocker“ der Marke „Stinger“ angebracht gewesen sei, gelenkt, obwohl Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können, wed... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1KFG 1967 §98a Abs1 idF 2017/I/009KFG 1967 §98a Abs2 idF 2017/I/009VStG §44a Z2VStG §7VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38
Rechtssatz: § 98a Abs. 1 KFG 1967 nimmt keine weitere Determinierung des Täters vor, sodass jeder davon erfasst ist, der die dort genannten Handlungen setzt. Hat der Beschuldigte das in Rede st... mehr lesen...