Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 27.07.2020 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §98a
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 98a KFG liegt die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, die Kontrollierbarkeit von Geschwindigkeitsbeschränkungen mittels technischer Systeme sicherzustellen. Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte sind für die Sicherheit im Straßenverkehr von wesentlicher Bedeutung, weil durc... mehr lesen...