Norm: KFG 1955 §87 Abs4KfV 1955 §66 Z2 litfKfV 1955 §70 Abs1KfV 1955 §70 Abs2
Rechtssatz: 1.) Denjenigen, der einen Anhänger ohne die für den Bremsersitz in der Einzelgenehmigung angeführten Schutzvorrichtungen verwendet, trifft ein Verschulden, wenn der Bremser vom Anhänger herunterstürzt. 2.) Mit einem Anhänger, der die in der Einzelgenehmigung vorgesehenen Einrichtungen nicht aufweist, darf nur - wie mit einem nicht zugelassenen Anhänger -... mehr lesen...
Norm: ASVG §334 Abs1KFG 1955 §87 Abs4
Rechtssatz: Grobe Fahrlässigkeit, wenn ein Frächter keinen Bremser auf den Anhänger gegeben hat. Entscheidungstexte 2 Ob 89/63 Entscheidungstext OGH 25.04.1963 2 Ob 89/63 11 Os 6/63 Entscheidungstext OGH 10.06.1963 11 Os 6/63 Vgl aber; Veröff: ZVR 1963/332 S 323 ... mehr lesen...