Norm: AKHB Art6 Abs2 litbGenfer Abk über den Straßenverkehr BGBl 1955/222 idF BGBl 1971/438 allgKFG 1967 §64KFG 1967 §65KFG 1967 §84
Rechtssatz: Der nationale Führerschein eines der Vertragsstaaten des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr BGBl 1955/222 gilt in Österreich nur dann, wenn er dem Muster des Anh 9 dieses Abkommens entspricht. Ist dies nicht der Fall, daß setzt die Berechtigung zum Lenken eines Fahrzeuges auf österreichischen Str... mehr lesen...