RS OGH 1977/3/3 7Ob22/77

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Veröffentlicht am 03.03.1977
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Norm

AKHB Art6 Abs2 litb
Genfer Abk über den Straßenverkehr BGBl 1955/222 idF BGBl 1971/438 allg
KFG 1967 §64
KFG 1967 §65
KFG 1967 §84

Rechtssatz

Der nationale Führerschein eines der Vertragsstaaten des Genfer Abkommens über den Straßenverkehr BGBl 1955/222 gilt in Österreich nur dann, wenn er dem Muster des Anh 9 dieses Abkommens entspricht. Ist dies nicht der Fall, daß setzt die Berechtigung zum Lenken eines Fahrzeuges auf österreichischen Straßen mit öffentlichem Verkehr den Besitz eines gültigen internationalen Führerscheines voraus (hier:

kanadischer Führerschein, aus dem nicht entnommen werden kann, zur Lenkung welcher Fahrzeugkategorien der Lenker berechtigt ist).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 22/77
    Entscheidungstext OGH 03.03.1977 7 Ob 22/77
    Veröff: ZVR 1978/211 S 245

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065466

Dokumentnummer

JJR_19770303_OGH0002_0070OB00022_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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