IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. BB und Dr. CC, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.05.2017, Zl ****, betreffend Übertretungen der StVO und des KFG, nach Durchführung einer öffentlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird hinsichtlich der Spruchpunkte 1. und 8. Folge gegeben, das angefoch... mehr lesen...