Begründung: 1. In seinem nicht durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt eingebrachten Antrag begehrt der Einschreiter "gemäß Art140, 139 B-VG die Wortfolge 'binnen sechs Monaten' im §27 des Verwaltungsgerichtshofsgesetzes wegen Verletzung verfassungsmäßig garantierter Grund- und Freiheitsrechte insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention" aufzuheben. Außerdem beantragt er für diese Rechtssache die Bewilligung der Verfahrenshilfe. §27 VwGG regelt die Voraussetzung... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragVwGG §27ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitKFG 1967 §75
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen
des VwGG betreffend die Voraussetzungen für die Erhebung einer
Säumnisbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof mangels aktueller
Beeinträchtigung der rechtlich geschützten Interess... mehr lesen...