1. Nach dem Beschwerdevorbringen stellte der Beschwerdeführer mit Schriftsatz seines Rechtsvertreters vom 9. Mai 2005 einen Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht zur Entscheidung über seinen Antrag auf Wiederaufnahme des mit rechtskräftigem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau vom 22. Juni 2001, mit dem ihm die Lenkberechtigung entzogen worden war, abgeschlossenen Verfahrens, an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Mit Schriftsatz seines Rechtsvertre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;AVG §69;AVG §73;FSG 1997 §24 Abs1;FSG 1997 §26;FSG 1997 §29 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2a;KFG 1967 §75 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Bereits der Wortlaut des § 29 Abs. 1 FSG 1997 spricht (arg. "zur") dafür, dass unter einem "Verfahren zur Entziehung der Lenkberechtigung" nur ein solches zu verste... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, zur Erstellung eines ärztlichen Gutachtens über seine geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bis 30. Juli 1998 den Befund eines Nervenfacharztes und den Nachweis über eine erfolgte psychologische Betreuung vorzulegen. Mit Bescheid vom 31. Juli 1998 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkberechtigung für Kraft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §63 Abs4;AVG §68 Abs1;FSG 1997 §29 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2a;VwRallg;
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit eines Rechtsmittelverzichtes im Verfahren zur Entziehung einer Lenkerberechtigung (siehe § 29 Abs 1 zweiter Satz FSG 1997 und § 75 Abs 2a KFG) hindert - jedenfalls nach Ablauf der Berufungsfrist wie... mehr lesen...