Rechtssatz: Werden entgegen § 7 Abs 3 KFG die Unterlegkeile eines in Betrieb genommenen Anhängers nicht mitgeführt, muss dem
Spruch: nach § 44a Z 1 VStG entnommen werden können, dass es sich um einen anderen als einen leichten Anhänger gehandelt hat. Schlagworte Anhänger Unterlegkeile Tatbestandsmerkmal Konkretisierung mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Punkt 6.) zur Last gelegt, er habe am 23.11.1997, um 14.25 Uhr, den Kraftwagenzug, PKW Kennzeichen GS-33DN, Anhänger Kennzeichen B-86915, in Söding, Bezirk Voitsberg, B 70, Höhe Strkm 21,2, gelenkt, wobei festgestellt worden sei, dass er den Anhänger in Betrieb genommen habe, ohne sich, obwohl dies zumutbar gewesen sei, davon überzeugt zu haben, dass das von ihm gelenkte Kraftfahrzeug den hiefür in Betracht kommend... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwei gesonderte Übertretungen des § 7 Abs 3 i.V. mit § 103 Abs 1 KFG 1967 liegen vor, wenn die erforderlichen Unterlegkeile am Zugfahrzeug und am Anhänger fehlen (ähnlich VwGH 04.07.1975, 959/74). Schlagworte Kraftfahrgesetz Kumulation mehr lesen...