Rechtssatz: Waren die Probefahrtkennzeichen auf einem Kraftfahrzeug montiert, mit dem ein Anhänger gezogen wurde und mit diesem Anhänger ein Geländewagen von Kärnten zum Betrieb des Beschuldigten in die Steiermark transportiert werden sollte, so handelt es sich dabei um keine Probefahrt und ist der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Fahrzeug, Zulassungsbesitzer, Anhänger, Probefahrt, Probefahrtkennzeichen, Transport, Probekennzeic... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer einen LKW samt Anhänger in Betrieb nimmt, wenn die Stahlklappe der Vorratsleitung beim Anhänger-Bremsanschluss fehlte, beim Anhänger die Betriebsbremse wirkungslos war, Radbremszylinderhub extrem groß ist, 14 von 18 Aufbauschrauben locker waren, die Federbolzen beidseitig stark angeschlagen waren und das Radlager rechts an der ersten Achse ein extremes Spiel aufwies sowie der Reifen an der ersten Achse links innen die erforderliche Mindestprofiltiefe nicht mehr aufwies, so ... mehr lesen...