Mit den Spruchpunkten 2) und 3) des Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 21. April 1998 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als verwaltungsstrafrechtlich Beauftragter im Sinne des § 9(2) VStG der Firma F GesmbH, Z, I-Straße 30, diese ist Zulassungsbesitzer des Sattelkraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, daß der Zustand bzw. die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das KFZ wurde am 26.01.199... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §7 Abs3;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zur Erfüllung der dem Zulassungsbesitzer obliegenden Verpflichtung nach § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 7 Abs 3 KFG genügt nicht bloß eine Kontrolle des Fahrzeuges bei Verlassen des Betriebsgeländes des Zulassungsbesitzers; der Zulassungsbesitzer hat vielmehr durch Einrichtung eines wirk... mehr lesen...