RS Vwgh 1999/4/21 98/03/0350

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Veröffentlicht am 21.04.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §103 Abs1 Z1;
KFG 1967 §7 Abs3;
VStG §5 Abs1;
VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Zur Erfüllung der dem Zulassungsbesitzer obliegenden Verpflichtung nach § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 7 Abs 3 KFG genügt nicht bloß eine Kontrolle des Fahrzeuges bei Verlassen des Betriebsgeländes des Zulassungsbesitzers; der Zulassungsbesitzer hat vielmehr durch Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems für die Einhaltung der entsprechenden Vorschrift auch außerhalb des Betriebsgeländes zu sorgen.

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998030350.X02

Im RIS seit

04.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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