Norm: ABGB §1375 BAKHB Art8 Abs1 Z2KFG 1967 §63 Abs5VersVG §158e Abs2
Rechtssatz: Zur Frage des konstitutiven Anerkenntnisses nach Verkehrsunfall: Beinhaltet die Erklärung des Schädigers nicht nur das Bekenntnis eines Verschuldens, sondern darüber hinaus noch die ausdrückliche Verpflichtung, für sämtliche Unfallsschäden voll und ganz aufzukommen - ohne Einschränkung, sich bloß im Rahmen der Leistungen seines Haftpflichtversicherers zum Ersatz v... mehr lesen...