Der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW geriet am 17. Juli 1971 in einer Kurve von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Helmut G erlitt als Insasse dieses PKW eine Querschnittlähmung. Der Erstbeklagte wurde mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes G vom 21. Juni 1972 schuldig erkannt, diesen Unfall durch Einhaltung einer für die Beschaffenheit der Straße und die Bereifung des Fahrzeuges überhöhten Geschwindigkeit verschuldet zu haben. Die klagende Partei ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §59 Abs3KFG 1967 §63VersVG §156 Abs3VersVG §158c
Rechtssatz: Mangels einer Einwendung des Versicherers, daß die Ersatzforderung des Verletzten die Haftungshöchstsumme übersteigt und diese somit gemäß § 156 Abs 3 VersVG zu verteilen sei, ist im Prozeß über die Direktklage nur zu prüfen, ob das Leistungsbegehren in der sich aus § 59 Abs 3 KFG 1967 ergebenden Haftungssumme Deckung findet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...