IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag. Holl, LL.M. über die Beschwerde der Frau A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 29.9.2021, GZ: VStV/.../2021, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz (KFG), zu Recht: I. Gemäß § 50 Abs. 1 VwGVG wird der Beschwerde insoweit Folge gegeben, als die verhängte Geldstrafe von 112,- Euro auf 100,- Euro und die für den Fall... mehr lesen...