Norm: KFG 1967 §36KFG 1967 §37KFG 1967 §50KFG 1967 §134
Rechtssatz: War das Kraftfahrzeug (auch im Rahmen der Genfer Konvention) zum Verkehr zugelassen oder bestand der Anspruch auf Zulassung bereits, so wird durch dessen Verwendung im Straßenverkehr auch mit einem für dieses Fahrzeug nicht ausgegebenen Kennzeichen nur eine Verwaltungsübertretung nach dem § 134 KFG, nicht aber die Übertretung des Betruges verwirklicht. Entsc... mehr lesen...
Norm: KFG 1955 §50KFG 1955 §104VBG 1948 §10
Rechtssatz: Prüfungsmechaniker in der Bundesversuchsanstalt für Kraftfahrzeuge in Wien - Entlohnungsgruppe c. Entscheidungstexte 4 Ob 64/62 Entscheidungstext OGH 22.05.1962 4 Ob 64/62 Veröff: SozM IA,355 = Arb 7618 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...