1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 20. Juni 1999 um 19.30 Uhr in Ludersdorf-Wilfersdorf, auf der B 65, auf Höhe des StrKm 0,2 und kurz vor der Kreuzung mit der Gemeindestraße nach Ludersdorf, als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Personenkraftwagens 1.) Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs bei einem Verkehrsunfall beschädigt und nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Po... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §2a;KFG 1967 §102 Abs10;KFG 1967 §5 Abs1;StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §32 Abs1;StVO 1960 §32;StVO 1960 §89 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 lite;
Rechtssatz: Das zur Sicherung der Unfallstelle aufgestellte und vom Beschuldigten überfahrene Pannendreieck kann nicht als Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs nach § 31 Abs. 1 StVO 1960 einges... mehr lesen...
Auf Grund der Anzeige eines Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Groß St. Florian vom 5. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 21. Dezember 1988 schuldig erkannt, am 27. Mai 1988 als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Kfz im Hinblick auf die Beladung den kraftfahrrechtlichen Vorschriften entsprach, zumal der bezeichnete Lkw mit Riesel beladen um 14.40 U... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §134;KFG 1967 §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Zulassungsbesitzer kommt gem § 103 Abs 1 KFG eine gem § 134 KFG verwaltungsstrafrechtlich sanktionierte Überwachungsfunktion zu. Er hat daher für eine gehörige Überwachung der Beladung der Fahrzeuge zu sorgen und - da es sich bei einer Übertretung des § 103 Abs 1 KFG um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt handelt (H... mehr lesen...