Entscheidungen zu § 49 Abs. 1 KFG 1967

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2019/7/4 DSB-D123.652/0001-DSB/2019

GZ: DSB-D123.652/0001-DSB/2019 vom 4.7.2019 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datenschutzbeschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 04.07.2019

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