Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer Übertretungen nach § 36 lit. a und § 46 Abs 5 KFG 1967 schuldig erkannt; über ihn wurden Geldstrafen in der Höhe von insgesamt S 3.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine 10.000... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §46 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020231.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...