Rechtssatz: Probefahrtkennzeichen werden im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 36 lit b KFG nicht geführt, wenn sie auf dem Armaturenbrett und auf der hinteren Ablage liegen, während am Fahrzeug andere Kennzeichen angebracht sind. Schlagworte Kraftfahrgesetz Probefahrtkennzeichen mehr lesen...