RS UVS Steiermark 1994/07/08 30.11-45/94

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Veröffentlicht am 08.07.1994
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Probefahrtkennzeichen werden im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 36 lit b KFG nicht geführt, wenn sie auf dem Armaturenbrett und auf der hinteren Ablage liegen, während am Fahrzeug andere Kennzeichen angebracht sind.

Schlagworte
Kraftfahrgesetz Probefahrtkennzeichen
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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