Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, daß im Bescheid, worin ..."Die Zulassung des Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen X mit Zustellung dieses Bescheides aufgehoben und der Zulassungsbesitzer (der Beschuldigte) verpflichtet werde, die Kennzeichentafeln und den Zulassungsschein unverzüglich der Zulassungsbehörde zurückzustellen" ein Termin zur Rückgabe des Kennzeichens bzw des Zulassungsscheines nicht angegeben war bzw dem Begriff "unverzüglich" eine exakte Terminisierung fehle, exkulp... mehr lesen...