Entscheidungsgründe: Der Beklagte hatte bei der klagenden Versicherung einen Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag für seinen PKW abgeschlossen. Als der Beklagte die Folgeprämie nicht zahlte, bestimmte die Klägerin mit Schreiben vom 23. 11. 2000 schriftlich eine 14-tägige Zahlungsfrist. Gleichzeitig belehrte sie ihn über die Rechtsfolgen, die gemäß § 39 Abs 2 VersVG mit dem Ablauf der Zahlungsfrist verbunden sind. Obwohl dem Beklagten dieses Schreiben zuging, bezahlte er (zunächst)... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §61VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Widerruft die Zulassungsbehörde bereits nach einer Anzeige des Versicherers im Sinne des § 61 Abs 3 KFG sofort die Zulassung des Kraftfahrzeuges, ordnet sie weiters die unverzügliche Rückstellung des Zulassungsscheines und der Kennzeichentafeln bzw bei Nichtablieferung deren zwangsweise Abnahme an, so hat sie bereits alle (Sicherungsmaßnahmen) Maßnahmen verfügt, die sie auf Grund einer... mehr lesen...
Norm: AHG §1 Cd10KFG 1967 §44KFG 1967 §61 Abs4VersVG §39
Rechtssatz: Zur Amtshaftung wegen Nichtabnahme von Kennzeichentafeln (§ 44 KFG) eines nicht mehr versicherten Mopeds eines Fremdarbeiters. Entscheidungstexte 1 Ob 195/74 Entscheidungstext OGH 15.01.1975 1 Ob 195/74 Veröff: EvBl 1975/220 S 492 = ZVR 1975/270 S 366 7 Ob 34/04g ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §61 Abs4VersVG §39VersVG §158c Abs2
Rechtssatz: Nur wenn der Versicherer die Beendigung des Versicherungsvertrages durch Rücktritt herbeiführte und dies der Zulassungsbehörde nach § 61 Abs 4 KFG anzeigt, beginnt - anders als bei einer Anzeige nach § 61 Abs 3 KFG (vgl SZ 38/28, 1 Ob 195/74) - die einmonatige Frist des § 158c Abs 2 VersVG zu laufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger erlitt am 28. März 1972 als Motorradfahrer in B bei einem Verkehrsunfall mit einem PKW mit dem Probekennzeichen W 46 ..., das für die Firma N Ges.m.b.H. zugelassen war, verschiedene Schäden. Der Lenker des PKWs ist nicht bekannt; dessen Führerschein auf den Namen Sylvester O war gestohlen. Der Firma N Ges.m.b.H. als Halterin des PKWS war der Haftpflichtversicherer, die A Versicherungs-Aktiengesellschaft, mangels Zahlung der Erstprämie im Innenverhältnis nicht zur Leistung v... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §44KFG 1967 §61VersVG §158c
Rechtssatz: Übermittelt der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer der Behörde, die den Zulassungsschein ausgestellt hat, nur eine Anzeige nach § 61 Abs 3 KFG (hier: wegen Nichtzahlung der ersten Prämie), teilt er aber nicht die Beendigung des Versicherungsverhältnisses nach § 61 Abs 4 KFG mit, haftet der Versicherer in Ansehung eines Dritten unbeschränkt weiter, nur die Erstattung einer Anzeige nach § 61... mehr lesen...