Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §43 Abs1;KFG 1967 §43 Abs2;KFG 1967 §43 Abs4 litc;
Rechtssatz: Die Ablieferung des Zulassungsscheines ist - abgesehen vom Fall des Verlustes und der Glaubhaftmachung dieses Umstandes - Voraussetzung dafür, dass die Abmeldung das Erlöschen der Zulassung zur Folge hat (Hinweis E 20.6.1984, 82/11/0135). European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §43 Abs1;KFG 1967 §44 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen dahin, dass in den § 43 Abs 1 KFG und § 44 Abs 4 KFG angeführten Fällen des Endens einer Zulassung, an die das KFG die Pflicht zur entschädigungslosen Ablieferung der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines knüpft, der Fall gleichgestellt ist, dass die Behörde auf Grund ihrer irrigen Annahme des Vorliegens einer r... mehr lesen...