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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §43 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dahin, dass in den § 43 Abs 1 KFG und § 44 Abs 4 KFG angeführten Fällen des Endens einer Zulassung, an die das KFG die Pflicht zur entschädigungslosen Ablieferung der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines knüpft, der Fall gleichgestellt ist, dass die Behörde auf Grund ihrer irrigen Annahme des Vorliegens einer rechtswirksamen Zulassung Kennzeichentafeln und Zulassungsschein ausfolgt und diese nach Gewahrwerden ihres Irrtums zurückfordert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986110002.X01Im RIS seit
30.08.2006