RS Vwgh 1987/5/12 86/11/0002

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Veröffentlicht am 12.05.1987
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §43 Abs1;
KFG 1967 §44 Abs4;

Rechtssatz

Ausführungen dahin, dass in den § 43 Abs 1 KFG und § 44 Abs 4 KFG angeführten Fällen des Endens einer Zulassung, an die das KFG die Pflicht zur entschädigungslosen Ablieferung der Kennzeichentafeln und des Zulassungsscheines knüpft, der Fall gleichgestellt ist, dass die Behörde auf Grund ihrer irrigen Annahme des Vorliegens einer rechtswirksamen Zulassung Kennzeichentafeln und Zulassungsschein ausfolgt und diese nach Gewahrwerden ihres Irrtums zurückfordert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986110002.X01

Im RIS seit

30.08.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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