Norm: AKB §6 Abs1KFG 1955 §42VersVG §69VersVG §158hVorbemerkungen zum Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung Pkt9 Abs5Vorbemerkungen zum Tarif für die Kfz-Haftpflichtversicherung Pkt14F
Rechtssatz: Wird ein einheitlicher Versicherungsvertrag über zwei Fahrzeuge, für die ein Wechselkennzeichen genommen wurde, abgeschlossen, so tritt bei Veräußerung eines einzigen Fahrzeuges der Erwerber nicht in das Versicherungsverhältnis ein. ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt Zuspruch von 13.163.30 S s. A. an Versicherungsprämien und bringt vor, sie habe ursprünglich einen Versicherungsvertrag mit Franz H. abgeschlossen, der sich auf zwei verschiedene Fahrzeuge bezog. Eines dieser beiden Kraftfahrzeuge habe der Beklagte von H. gekauft. Dieser habe die Klägerin sogleich davon verständigt, worauf diese den Beklagten mit Schreiben vom 23. Oktober 1963 belehrt habe, daß der Verträge auf ihn übergehe. Der Beklagte wendet ein, H. habe ihm ke... mehr lesen...