Norm
AKB §6 Abs1Rechtssatz
Wird ein einheitlicher Versicherungsvertrag über zwei Fahrzeuge, für die ein Wechselkennzeichen genommen wurde, abgeschlossen, so tritt bei Veräußerung eines einzigen Fahrzeuges der Erwerber nicht in das Versicherungsverhältnis ein.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0065804Dokumentnummer
JJR_19650915_OGH0002_0070OB00246_6500000_001