Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. März 2001, Zl. 98/03/0324, verwiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 28. Jänner 1998 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; mit dem genannten Bescheid war der Antrag des Beschwerdeführers vom 25. Feber 1997 auf Ausstellung eines Duplikates des Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 1 der Betriebsordnung für den nichtlinien... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §4 Abs3 idF 1994/1028;BetriebsO 1994 §6 idF 1994/1028;FSG 1997 §15;GelVerkG 1996;GewO 1994;KFG 1967 §41 Abs4;
Rechtssatz: Weder im Gelegenheitsverkehrsgesetz 1996 noch in der Gewerbeordnung 1994 oder in den Bestimmungen der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkeh... mehr lesen...