Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Tatanlastung "Der Aufbau war in einem vorschriftswidrigen Zustand" bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 1 iVm § 4 Abs 1 KFG widerspricht dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG. Vielmehr hätte es insoweit einer näheren Beschreibung bedurft, um die Subsumtion der als erwiesen angenommenen Tat unter die dadurch... mehr lesen...