RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0055

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1988
beobachten
merken

Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §102 Abs1;
KFG 1967 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Tatanlastung "Der Aufbau war in einem vorschriftswidrigen Zustand" bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 1 iVm § 4 Abs 1 KFG widerspricht dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG. Vielmehr hätte es insoweit einer näheren Beschreibung bedurft, um die Subsumtion der als erwiesen angenommenen Tat unter die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift zu ermöglichen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020055.X04

Im RIS seit

07.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten