Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §102 Abs1;Rechtssatz
Die Tatanlastung "Der Aufbau war in einem vorschriftswidrigen Zustand" bei einer Verwaltungsübertretung nach § 102 Abs 1 iVm § 4 Abs 1 KFG widerspricht dem Konkretisierungsgebot des § 44 a lit a VStG. Vielmehr hätte es insoweit einer näheren Beschreibung bedurft, um die Subsumtion der als erwiesen angenommenen Tat unter die dadurch verletzte Verwaltungsvorschrift zu ermöglichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020055.X04Im RIS seit
07.09.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2016