IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kühnel als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn B gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 24.04.2020, Zl. ***, betreffend Bestrafungen nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Die Beschwerde wird betreffend die Spruchpunkte 1., 2. und 7. des Straferkenntnisses mit folgenden Maßgaben als unbe... mehr lesen...