Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §24 Abs1;StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;
Rechtssatz: Es besteht kein Gesetz der Logik, welches es verböte, vom bestimmten Zeitpunkt einer Radarüberprüfung eines Tachometers Schlüsse auf dessen früheren Genauigkeitszustand zu ziehen. Schlagworte Beweismittel... mehr lesen...