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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Es besteht kein Gesetz der Logik, welches es verböte, vom bestimmten Zeitpunkt einer Radarüberprüfung eines Tachometers Schlüsse auf dessen früheren Genauigkeitszustand zu ziehen.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Indizienbeweise indirekter Beweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987180109.X05Im RIS seit
19.10.2005