Begründung: Auf Grund der Anzeige vom 3.6.1991, dem Beschuldigtenvorbringen sowie auf Grund der Ergebnisse des in der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien durchgeführten Beweisverfahrens (Einvernahme des Beschuldigten und der Zeugen Insp A und RvI E) stellt die erkennende Behörde folgenden Sachverhalt als erwiesen fest: Am 3.6.1991 um 2.30 Uhr wurde P als Lenker des unbeleuchteten Kraftfahrzeuges XY in Wien 1, Karlsplatz Nr 6 von den beiden Sicherh... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Berechtigung des Straßenaufsichtsorganes zur Vornahme einer Atemluftprobe und die Verpflichtung des Fahrzeuglenkers sich der Atemluftprobe zu unterziehen ist allein maßgebend, ob das Straßenaufsichtsorgan im Zuge der Amtshandlung zu Recht vermuten kann, daß sich der Beanstandete im Zeitpunkt des Lenkens in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat. Schlagworte unbeleuchtetes KFZ, fehlende Beleuchtung, Alkoholbeeinträchtigung, Atemluftalkoholuntersuc... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Weigerung, sich der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt zu unterziehen gilt auch jenes Verhalten des Untersuchten, daß das Zustandekommen eines Meßergebnisses verhindert, indem er zB lediglich einige Male kurz in das Mundstück hineinbläßt und sofort wieder absetzt. Schlagworte unbeleuchtetes KFZ, fehlende Beleuchtung, Alkoholbeeinträchtigung, Atemluftalkoholuntersuchung, Alkoholmeßgerät, Verhinderung der Alkoholmessung mehr lesen...