Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §52;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §14 Abs1;KFG 1967 §19 Abs1;KFG 1967 §6;
Rechtssatz: Von einem Straßenaufsichtsorgan kann angenommen werden, dass es einen Schaden an der Bremsanlage (der darin besteht, dass der Bremsflüssigkeitsbehälter nicht mehr angeschlossen ist), einen zerbrochenen Scheinwerfer und einen zerbrochenen Fahrtrichtungsan... mehr lesen...