Rechtssatz: Alle in §§ 14 bis 17 KFG genannten und nicht zur Innenbeleuchtung dienenden Leuchten - insbesondere eine blaue Leuchte - sind ohne Bewilligung nicht zulässig. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verletzung der Gurtenanlegepflicht ist im Regelfall als leichter Verstoß mit geringem Schuldgehalt anzusehen, wobei jedoch die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Sicherheitsgurtes das Interesse an der Verkehrssicherheit schädigt. Eine Geldstrafe von S 300,-- ist schuldangemessen. mehr lesen...