IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Dr. Forster über die Beschwerde 1. des Herrn A. B. und 2. der A. B. KG, beide vertreten durch Rechtsanwältin, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 25. September 2019, Zl. VStV/..., wegen Übertretungen des § 103 Abs. 1 Z 1 iVm § 4 Abs. 2, § 14 Abs. 6b und § 101 Abs. 1 lit. e Kraftfahrgesetz (KFG), nach Durchführung von öffentlichen mündlichen Verhandlunge... mehr lesen...