Norm: KFG 1967 §14 Abs4KFG 1967 §99 Abs1KFG 1967 §102 Abs1StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen mußte, daß der Wagen bei Ausfall des Motors unbeleuchtet sein werde. Entscheidungstexte 8 Ob 205/80 E... mehr lesen...