Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mario H*****, vertreten durch Mag. Gernot Strobl, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagten Parteien 1. Peter H*****, 2. Werner H*****, und 3. S***** AG, *****, sämtliche vertreten durch Dr. Harald Schwendinger und Dr. Brigitte Piber, Rechtsanwälte in S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbKFG §99 Abs1KFG §14StVO §20 IA2StVO §60 Abs3
Rechtssatz: Der Schutzzweck der im § 99 Abs 1 KFG normierten Beleuchtungsvorschriften liegt nicht nur darin, dem Lenker eines Kraftfahrzeuges ausreichende Sicht auf die von ihm befahrene Verkehrsfläche zu ermöglichen, sondern auch darin, dem betreffenden Kraftfahrzeug für andere Verkehrsteilnehmer den erforderlichen Auffälligkeitswert zu geben. Entscheidungstex... mehr lesen...