1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 27. Juni 2001 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe am 23. Oktober 2000 um 10.27 Uhr einen nach dem Kennzeichen bestimmten LKW mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen Anhänger "(10 km/h-Tafel)" auf der B 168, im Gemeindegebiet von Uttendorf auf Höhe Straßenkilometer 18,75 in Fahrtrichtung Mittersill gelenkt und dabei die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für nicht zum Verkehr zugelassene Anhänger von 10 k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KDV 1967 §58 Abs1 Z2 lita;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §134 Abs3a idF 1998/I/146;VStG §24;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit dem im angefochtenen Bescheid geänderten
Spruch: wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, VOR der in der "Aufforderung zur Rechtfertigung" und im erstinstanzlichen Straferkenntnis genannten Zeit und VOR dem d... mehr lesen...