Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.07.2020 Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2KFG 1967 §134 Abs2
Rechtssatz: Zum Vorbringen des Beschwerdeführers, die den Lenkeranfragen zu Grunde liegenden Übertretungen seien "nur kleine Vergehen" gewesen, ist auszuführen, dass die Behörde nicht gehalten ist, bei der Strafbemessung auf jene Strafdrohung Rücksicht zu nehmen, welche hinsichtl... mehr lesen...