Entscheidungsgründe: I. 1. Der Kläger ist Beamter des Landes Kärnten. Er befindet sich seit 1. Oktober 1987 im dauernden Ruhestand. Zuvor war er als vom Landeshauptmann für Kärnten bestellter technischer Sachverständiger nach den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. 267 (im folgenden: KFG 1967), tätig und erstattete für die zuständige Behörde Gutachten. Mit der auf Art137 B-VG gestützten Klage begehrt der Kläger, das Land Kärnten zu verhalten, ihm an Vergütung für d... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art137 / Zinsen B-VG Art137 / Liquidierungsklage KDV 1967 §66 Abs2 KFG 1967 §129 Abs1 ZPO §506 Abs1 Z2 ZPO §273 Abs2
Leitsatz: Stattgebung einer Klage eines technischen Sachverständigen auf
Vergütung für die Erstattung von Gutachten gemäß §129 Abs1 KFG;
kein Erlöschen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs durch
"Verschweigung"; Festsetzung der ziffernmä... mehr lesen...