Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Steiermark; er ist rechtskundig i. S. des § 24 Abs. 2 VwGG. Mit Bescheid vom 15. Jänner 1992 stellte das Landesinvalidenamt für Steiermark gemäß § 2 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes BGBl. Nr. 22/1970, in der Fassung des BGBl. Nr. 285/1990 (BEinstG), fest, daß der Beschwerdeführer nicht mehr zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gehöre. Der nach dem BEinstG au... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein68/01 Behinderteneinstellung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BEinstG §1 Abs1;BEinstG §2 Abs1;BEinstG §2 Abs2 litc;BEinstG §4 Abs1 lita;KFG 1967 §126 Abs1;KFG 1967 §128;VwRallg;
Rechtssatz: Der Bf ist als gemäß § 126 Abs 1 KFG für die Lenkerprüfung vom Landeshauptmann bestellter Sachverständiger in Ausübung hoheitlicher Funktionen tätig. Seine Tätigkeit ist in den § 126 bis § 129 KF... mehr lesen...