Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof sind zu Zlen. B646-648/92 Verfahren über Beschwerden gemäß Art144 B-VG anhängig, denen folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Der Beschwerdeführer aller drei Verfahren ist Inhaber einer Fahrschule in Weiz. Mit drei - jeweils im Devolutionsweg (§73 Abs2 AVG) ergangenen, mit 24. April 1992 datierten - Bescheiden versagte der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr gemäß §114 Abs5 litd des Kraftfahrgesetzes 1967 ... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967
Norm: B-VG Art140 Abs3 erster SatzStGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungKFG 1967 §114 Abs5
Leitsatz: Kein Verstoß der Bestimmung des KFG 1967 über die Bewilligungspflicht
für das Abhalten von Fahrschulkursen außerhalb des Standortes der
Fahrschule gegen das Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit;
qualifizierte Ausbildung von Kraftfahrzeuglenkern im öffentlichen
Interesse gel... mehr lesen...