Entscheidungen zu § 114 Abs. 4 KFG 1967

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/21 92/02/0197

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 6. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. August 1990 gegen 15.05 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in A als Lehrender, nachdem der Fahrschüler während der Schulfahrt einen anderen PKW beschädigt hatte, 1. nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall sofort angehalten wurde, und 2. nicht dafür gesorgt zu haben, daß dieser Verkehrsunfall bei der nächsten Polizei- oder Gendarm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/10/21 92/02/0197

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 6. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 28. August 1990 gegen 15.05 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in A als Lehrender, nachdem der Fahrschüler während der Schulfahrt einen anderen PKW beschädigt hatte, 1. nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug nach dem Verkehrsunfall sofort angehalten wurde, und 2. nicht dafür gesorgt zu haben, daß dieser Verkehrsunfall bei der nächsten Polizei- oder Gendarm... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0197

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs4 Z2;StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Fahrschul LKW-Zugführer fuhr in einem extrem geringen Abstand an dem anhaltenden PKW vorbei - eine Kollision war nicht auszuschließen. Der Besch (Fahrlehrer) hätte daher das von ihm wahrgenommene Geräusch dem Anstoß mit dem PKW zuordnen müssen. Als Fahrlehrer hätte ihm aus seine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0197

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §114 Abs4 Z2;StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Der Fahrschul LKW-Zugführer fuhr in einem extrem geringen Abstand an dem anhaltenden PKW vorbei - eine Kollision war nicht auszuschließen. Der Besch (Fahrlehrer) hätte daher das von ihm wahrgenommene Geräusch dem Anstoß mit dem PKW zuordnen müssen. Als Fahrlehrer hätte ihm aus seine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.10.1992

RS Vwgh 1961/4/19 1379/60

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: KFG 1955 §101 Abs3KFG 1967 §114 Abs4 implKFG 1967 §122 Abs4 implStPolO 1947 §16 Abs3StVO 1960 §14 implVStG §7 Beachte Besprechung in Mannlicher, 7te Auflage, S 984
Rechtssatz: Weist der Fahrlehrer einen Fahrschüler an, bei dichtem Verkehr umzukehren, so erfüllt diese Handlung nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.04.1961

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